Prof. Dr. med. Mandy Mangler
Chefärztin der Klinik für Gynäkologie und Geburtsmedizin (Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikum, seit 2016) und der Klinik für Gynäkologie (Vivantes Klinikum Neukölln, seit 2021, Doppelspitze); Ärztliche Direktorin des Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikums (seit 01.01.2025); Professorin mit Schwerpunkt Geburtsmedizin und Frauengesundheit, Studiengang Hebammenwissenschaft, Evangelische Hochschule Berlin (seit 2021) · Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin, Berlin
Biografie
Mandy Mangler ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe. Sie studierte Humanmedizin an der Freien Universität Berlin und arbeitete von 2004 bis 2016 in der Gynäkologie und Geburtshilfe der Charité – Universitätsmedizin Berlin, zuletzt als stellvertretende Klinikdirektorin am Campus Mitte; 2013 habilitierte sie sich dort zu fertilitätserhaltenden laparoskopischen Therapiestrategien. Seit September 2016 leitet sie als Chefärztin die Klinik für Gynäkologie und Geburtsmedizin des Vivantes Auguste-Viktoria-Klinikums, seit Januar 2021 in einer Doppelspitze die Klinik für Gynäkologie des Vivantes Klinikums Neukölln. Seit Januar 2025 ist sie Ärztliche Direktorin des Auguste-Viktoria-Klinikums. Seit 2021 lehrt sie als Professorin mit Schwerpunkt Geburtsmedizin und Frauengesundheit im Studiengang Hebammenwissenschaft der Evangelischen Hochschule Berlin. Sie ist Mitglied des Vorstands der Ärztekammer Berlin, war von 2021 bis 2024 Vorsitzende der Gesellschaft für Geburtshilfe und Gynäkologie in Berlin und ist Sprecherin der Landesgruppe Berlin-Brandenburg der BLFG. Ihre klinischen Schwerpunkte liegen in der operativen Gynäkologie und der gynäkologischen Onkologie. Öffentlich äußert sie sich zu geschlechtersensibler Medizin, Frauengesundheit und Digitalisierung im Krankenhaus, etwa im Tagesspiegel-Podcast „Gyncast“ und als Buchautorin. 2022 erhielt sie den Berliner Frauenpreis, 2024 den Verdienstorden des Landes Berlin.
Erklärung zu Interessen
Zehn Kategorien, mindestens fünf Jahre rückblickend, ohne Beträge, aber mit Bändern. Nach dem Grundsatz „Vielfalt mit Transparenz“ ist eine Verbindung kein Ausschlussgrund, sondern eine Information für die Leser:in.
Eine Interessenerklärung liegt vor (Stand 7. September 2026). Sie wird veröffentlicht, sobald die schriftliche Einwilligung der Person eingegangen ist.